Projektdienstleistungen Gesetzesevaluation KFSG
Per 1. Januar 2022 wurde im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) eingeführt. Dieses bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf. Es regelt die Planung und Finanzierung des Angebots, die bewilligungs- und meldepflichtigen Leistungen, den Zugang zu Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf und die Kostenbeteiligung der Betroffenen und Unterhaltspflichtigen. Das KFSG (BSG 213.319) inklusive der beiden Verordnungen (BSG 213.319.1, BSG 213.319.2) ist im Jahr 2027 zu evaluieren. Die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, vertreten durch das Kantonale Jugendamt (KJA), vergibt die Durchführung der Evaluation des KFSG an eine externe Anbieterin. Da die maximale Auftragssumme (das Kostendach) über der Grenze der freihändig zu vergebenden Aufträge liegt, erfolgt die Beschaffung per Einladungsverfahren. Das KJA beschafft im Rahmen dieses Einladungsverfahrens Dienstleistungen zur Durchführung der Evaluation des KFSG. Darin sind folgenden Leistungen inkludiert: Konzeption der Evaluation KFSG,Durchführung der Evaluation KFSG,Zwischenberichterstattungen bei der Erreichung von Meilensteinen,Zusammenführung der Evaluationsergebnisse in einem Evaluationsbericht (inklusive einer Zusammenfassung auf Deutsch und Französisch),ausführliche Dokumentationen der Evaluation (Analysen, Befragungen), sowie zwei Präsentationen der Evaluation des KFSG bei Abschluss der Evaluation. Detaillierte Informationen finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.