tpg - Bereitstellung von Verkehrs- und Sicherheitsagenten im Rahmen von Tiefbauarbeiten der tpg - Jahre 2026-2030
Kanton Genf
Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Bereitstellung von Agenten zur Gewährleistung von Verkehr und Sicherheit während der Durchführung von tpg-Baustellen und/oder solchen, die die tpg-Dienstleistungen beeinträchtigen. Der vorliegende Vertrag ist ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Auftragnehmer. Daher werden die tpg höchstens ein (1) Unternehmen für die Ausführung dieses Vertrags auswählen. Dieser Rahmenvertrag mit einem einzigen Auftragnehmer wird ohne Mindestbetrag abgeschlossen, ist aber auf den Gesamtzuschlagsbetrag begrenzt, und zwar über seine Laufzeit ab dem Ablauf der ohne aufschiebende Wirkung gewährten Einspruchsfrist durch die Beschwerdebehörde, gemäß der Zuschlagsentscheidung. Dieser maximale Gesamtbetrag entspricht der Gesamtsumme der Ausgaben, die die tpg über diese Vereinbarung (Rahmenvertrag mit einem einzigen Auftragnehmer) tätigen könnte, über seine Laufzeit und die Gesamtheit der im Leistungsverzeichnis und im Angebotsvorgaben beschriebenen Leistungen, einschließlich möglicher Entwicklungen der betrieblichen Anforderungen. Diese Angaben stellen in keiner Weise eine Umsatzgarantie für den Auftragnehmer oder eine Ausgabenverpflichtung dar. Der Auftragnehmer kann keine Beanspruchung geltend machen und keine Entschädigung in Anspruch nehmen, falls keine Bestellung notifiziert wurde. Das im Leistungsverzeichnis angegebene Volumen hängt von der Akzeptanz der Budgets und Anforderungen der tpg ab, die sich das Recht vorbehalten, diese jederzeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer kann keine Ansprüche geltend machen, falls dieses Volumen während der gesamten Laufzeit des Vertrags (Rahmenvertrag mit einem einzigen Auftragnehmer) nicht erreicht wird. Für weitere Details zu den Organisationsbedingungen und die vollständige Beschreibung des Rahmenvertrags mit einem einzigen Auftragnehmer, beachten Sie bitte das Leistungsverzeichnis.