Erstellung eines Richtplans für Industrie- und Gewerbezone auf der Industriezone Plan-les-Ouates
Industrie- und Gewerbezone auf der Industriezone Plan-les-Ouates
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines Richtplans für Industrie- und Gewerbezone auf der Industriezone Plan-les-Ouates (nachfolgend «Erstellung eines RPIW-IZPO»). Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag mit Leistungen von Städteplanern/Architekten/Landschaftsarchitekten, Mobilitätsingenieuren und Umweltingenieuren. Bezüglich des Verfahrens wird auf das beigefügte «Ausschreibungsdossier» (und Anlagen) sowie auf das «Pflichtenheft» verwiesen.
vgl. Pflichtenheft 3.6.1. Erstellung und Genehmigungsverfahren des RPIW (obligatorisch) Der Kandidat ist verpflichtet, ein Angebot für den gesamten Auftrag zu unterbreiten (Teilangebote ausgeschlossen), nämlich einen RPIW. Sollten von den Behörden Ergänzungsanforderungen oder negative Stellungnahmen (im Anschluss an die technische Prüfung) zurückgesendet werden oder sollten Änderungen in späteren Verfahrensschritten (im Anschluss an die öffentliche Auflage) erforderlich sein, gelten die notwendigen Arbeiten zur Bearbeitung dieser Anforderungen und die erforderlichen Korrektionen als im vorliegenden Mandat enthalten. Die Auftraggeber weisen die Kandidaten darauf hin, ein Angebot einzureichen, das die im Pflichtenheft in Kapitel «4 ZU BEHANDELNDE BEREICHE (RUBRIKEN UND MASSNAHMEN)» (Seiten 19–29) und Kapitel «5. LEISTUNGSERGEBNISSE UND ZEITPLAN DES MANDATS» (Seiten 30–33) aufgelisteten Anforderungen enthält. Das Angebot ist daher in der Form «geschätzte Stundenzahl» × «Stundenhonorar exkl. MWST CHF» = «geschätztes Honorar exkl. MWST CHF» einzureichen. 3.6.2. Zusatzleistungen (obligatorisch) Das Angebot muss einen Stundenhonorar für den Fall von Zusatzsitzungen, -leistungen, -studien oder -varianten enthalten, die während des Mandats durchzuführen sind, jedoch nur wenn diese Anpassungen nicht im ursprünglichen Rahmen der Erstellung eines RPIW liegen. Sie werden im gegenseitigen Einvernehmen mit den Auftraggebern und im Rahmen der Verfahrensschwelle mobilisiert. Das Angebot enthält somit einen «Stundenhonorar exkl. MWST CHF».