service
Elektrokontrollen Los 4 & 6
Kurzbeschrieb
Um die Sicherheit der 50Hz-Elektroinstallationen zu gewährleisten, müssen die Elektroanlagen abgenommen und regelmässig kontrolliert werden. Dies umfasst Abnahmekontrollen (AK) bei neuen Anlagen, Nachkontrollen (NK), periodische Kontrollen (PK) bei bestehenden Anlagen, Stichprobenkontrollen (SPK) sowie die Aufsicht über die Bewilligungsträger gemäss NIV Art. 13 und Art. 15. Die Kontrolle als Tätigkeit ist in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) definiert.
Kontakt Vergabestelle
Unterlagen
Auftraggeber
SBB CFF FFS Infra-Telecom und Elektroanlagen
Verfahren
Offen
ARGE
Nicht erlaubt
Subunternehmer
Ja
Projektnummer
32755
Publikationsnummer
32755-01
Art der Aufgabe
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