Einwohnergemeinde Baar – Überführung altrechtlicher Bebauungspläne ins neue Recht (PBG Kanton Zug)
Besprechungen und allfällige Begehungen vor Ort in Baar nötig.
Die Einwohnergemeinde Baar schreibt die Überführung und Angleichung von insgesamt 36 rechtskräftigen altrechtlichen Bebauungsplänen ans neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zug sowie ans die IVHB aus. Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der kommunalen Sondernutzungsplanungen an das seit 2019 geltende neue Recht. Die Überführung erfolgt unabhängig vom Umsetzungsstand der einzelnen Bebauungspläne und ohne Änderungsbegehren der Grundeigentümerschaften. Gegenstand und Umfang des Auftrags Gegenstand des Auftrags ist die fachliche, planerische und formelle Überführung bzw. Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne in einfache oder ordentliche Bebauungspläne nach neuem Recht. Die Bearbeitung erfolgt paketweise gemäss vorgegebener Ablauf- und Terminplanung, mit dem Ziel, sämtliche Bebauungspläne bis Ende 2027 abzuschliessen. Die Leistungen umfassen insbesondere: Überprüfung und Festlegung der bestehenden Kategorisierung der BebauungspläneDigitalisierung und Aktualisierung der SituationspläneAnpassung bzw. Neuerarbeitung der Bebauungsplanbestimmungen gemäss PBG / IVHBErstellung der Planungsberichte nach Art. 47 RPVBegleitung der Verfahren Für die Bearbeitung bestehen definierte Rahmenbedingungen, unter anderem eine vorgängige Vorprüfung und Kategorisierung der Bebauungspläne durch die Gemeinde. Zudem werden den Anbietenden umfangreiche Grundlagen wie digitalisierte Bestandspläne, amtliche Vermessungsdaten sowie weitere Hilfestellungen zur Verfügung gestellt.
Der Zeitplan wird nach dem Zuschlag gemeinsam festgelegt.