Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen
Das Kreisgericht St.Gallen ist auf zwei Standorte in der Stadt St.Gallen verteilt, die seit Mietbeginn als Übergangslösung dienten und unzulänglich für den Betrieb eines Kreisgerichtes sind. Aus diesem Grund soll das Kreisgericht St.Gallen in die Liegenschaft Schützengasse 1 des Kantons überführt werden. Das im Inventar der schützenswerten Bauten geführte ehemalige Kantonalbankgebäude, dessen heutiger baulicher Zustand eine architektonische und statische Neukonzeption der Innenräume erfordert, soll erneuert und umgenutzt werden, um dem Kreisgericht ein Gerichtsgebäude zur Verfügung zu stellen, in dem die Bedürfnisse an einen modernen Gerichtsbetrieb sichergestellt sind und das erforderliche Sicherheitsdispositiv umgesetzt werden kann.