Gutachterstelle: Erbringung fachärztlicher Dienstleistungen für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden der Kantone Zug und Schwyz im Rahmen von fürsorgerischen Unterbringungen
Gegenstand des Auftrags ist der Betrieb einer ambulanten, organisatorisch in ein bestehendes Ambulatorium integrierten Gutachterstelle mit unabhängigen Fachärztinnen und Fachärzten der Psychiatrie. Die Auftragnehmerin erbringt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) der Kantone Zug und Schwyz an 365 Tagen pro Jahr fristgerecht fachärztliche, psychiatrische Beurteilungen und Gutachten im Zusammenhang mit fürsorgerischen Unterbringungen gemäss Art. 427 ff. ZGB sowie den einschlägigen kantonalen Bestimmungen. Die Leistungen umfassen insbesondere: zeitkritische fachärztliche Abklärungen und Stellungnahmen bei Anträgen auf fürsorgerische Unterbringung nach Rückbehalt freiwillig eingetretener Patientinnen und Patienten (Art. 427 ZGB);unabhängige psychiatrische Begutachtungen und Gutachten im Rahmen von Anträgen auf behördliche fürsorgerische Unterbringung nach vorgängiger ärztlicher Unterbringung (Art. 429 ZGB);fachärztliche Beurteilungen und Gutachten bei Verlängerungen und periodischen Überprüfungen bestehender behördlicher fürsorgerischer Unterbringungen (Art. 431 ZGB). Die Gutachterstelle stellt die fachlich unabhängige, qualitativ hochwertige und fristgerechte Leistungserbringung sicher, damit die zuständigen Behörden ihre gesetzlichen Entscheidfristen einhalten können.