Agent BSV 2026
Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) hat einen Proof of Concept (POC) zur Entwicklung einer KI-basierten Lösung im Zusammenhang mit den BSV 2026-Vorschriften durchgeführt. Mit dem vorliegenden Auftrag wird die im POC entwickelte Lösung weitergeführt und in eine produktive Anwendung überführt. Die Zuschlagsempfängerin erbringt die hierfür erforderlichen Dienstleistungen. Nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ergänzung oder Weiterentwicklung bereits erbrachter Leistungen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist oder erhebliche Schwierigkeiten bzw. Mehrkosten verursachen würde. Die Zuschlagsempfängerin hat die bestehende Lösung im Rahmen des POC entwickelt und verfügt über vertiefte Kenntnisse der eingesetzten Architektur sowie der spezifischen Infrastruktur der AGV. Dadurch ist sie in der Lage, das Projekt effizient weiterzuführen und rasch umzusetzen. Ein Anbieterwechsel würde zu erheblichen technischen Schwierigkeiten sowie zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen. Die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB sind erfüllt; der Auftrag kann freihändig vergeben werden.