Bushaltestellen Ennigen Malters, Schachen Dorf, Schachen Industrie, Werthenstein Dorf, Flüeboden Romoos, Allmendli Malters
Die Planungsleistung ist grundsätzlich am Standort der Anbieterin zu erbringen. Einsätze am Standort der Beschaffungsstelle oder am Ort des Projekts bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bauleitungsaufgaben sind am Ort des Bauprojekts zu erfüllen.
Ausgangslage In den Gemeinden Malters, Werthenstein, Ruswil und Romoos sollen insgesamt sechs Bushaltestellen nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) neu gebaut oder angepasst werden: · K 33 BHS Ennigen Gemeinde Malters · K 33 BHS Schachen Dorf Gemeinde Werthenstein · K 33 BHS Schachen Industrie Gemeinde Werthenstein · K 10 BHS Werthenstein Dorf Gemeinde Ruswil · K 35 BHS Flüeboden Gemeinde Romoos · K 33 BHS Allmendli Gemeinde Malters Übergeordnete Ziele, Qualitätsschwerpunkte. · Umsetzung der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). · Verbesserung der Verkehrssicherheit und der -qualität. · Sicherstellung der langfristigen Gebrauchstauglichkeit und Wiederherstellung der technischen Integrität der Anlagen. · Die Vorhaben müssen technisch, finanziell und politisch realisierbar, zweckmässig und ausgewogen sein. Ein detaillierter Beschrieb des Vertragsgegenstands kann unter Ziffer 1 des vorgesehenen Vertrags für Planungsleistungen der KBOB entnommen werden.
Bei den angegebenen Daten handelt sich um ungefähre Angaben, der Zeitraum der Auftragsausführung kann sich verschieben und ist namentlich abhängig von Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Auftraggeberschaft liegen. Es besteht kein Anspruch der Anbieterin auf Auftragsbearbeitung ab dem angegebenen Starttermin. Die Auftraggeberschaft behält sich Anpassungen der Termine vor. Die Anbieterin bestätigt durch Einreichung des Angebots, den Auftrag ab dem angegebenen Starttermin und innerhalb des angegebenen Zeitraums ausführen zu können.