Projet d’agglomération de 6e génération
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Zusammen mit der Trägerschaft und den eingesetzten Gremien ist ein Agglomerationsprogramm der 6. Generation gemäss Vorgaben des Bundes zu erarbeiten. Hierfür sucht der Kanton Luzern mit der vorliegenden Ausschreibung ein Planungsteam. Für die Erarbeitung der 6. Generation Agglomerationsprogramm Luzern setzt der Kanton Luzern drei Aufgabenschwerpunkte: 1. Überarbeitung und Aktualisierung des Programms unter Berücksichtigung des Prüfberichts des Bundes zur 5. Generation sowie der revidierten RPAV; 2. Spiegelung des neuen kantonalen Richtplans und Einbettung des Agglomerationsprogramm in die neue Planungslandschaft des Kantons Luzern; 3. Abstimmung der Massnahmen im Hinblick auf die bevorstehende Umsetzung der Schlüsselvorhaben des Bundes in den Nachfolgegenerationen. Der Kanton Luzern erwartet wiederum einen prioritären Handlungsbedarf (A-Massnahmen) für den Zeithorizont der 6. Generation von 2032 bis 2036.
Mit der Erarbeitung ist unmittelbar nach Rechtskraft der Zuschlagsverfügung im Juni 2026 zu beginnen. Das Agglomerationsprogramm ist voraussichtlich Ende Juni 2029 dem Bund einzureichen.