Selektives Planerwahlverfahren Sanierung Gemeindeverwaltung Emmen
Teilnahmeberechtigt sind Teilnehmende mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT / WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, insofern dieser das Gegenrecht gewährt. Zum Verfahren nicht zugelassen sind Fachleute, die mit einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder des Experten- / Beraterteams in einem beruflichen Abhängigkeits- bzw. Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen oder mit solchen nahe verwandt sind. Es gelten die Bestimmungen gemäss Wegleitung SIA «Befangenheit und Ausstandsgründe». Das Verfahren untersteht dem öffentlichen Beschaffungswesen und besteht aus einer öffentlich ausgeschriebenen Präqualifikation und einem daraus mittels selektivem Verfahren hervorgehenden Planerwahlverfahren unter 4-5 Generalplanerteams (1-2 Nachwuchsbüros Architektur). Um die Beurteilung der qualitativen Aspekte frei vom Preisangebot beurteilen zu können, kommt die Zwei-Couvert-Methode gemäss Art. 15 der Ordnung SIA 144 zur Anwendung.